Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur Bemerkenswert

Agentur Bemerkenswert · Bahnhofstraße 75, 75217 Birkenfeld (DE) · Leistungen überwiegend innerhalb Europas

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur Bemerkenswert (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden über die in Abschnitt 2 beschriebenen Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur hat deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Die Agentur richtet ihr Angebot an Geschäftskunden (B2B). Sofern im Einzelfall Verbraucher Vertragspartner werden, gelten diese AGB nur insoweit, wie zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen der Agentur

Die Agentur erbringt Dienstleistungen rund um das Online‑Marketing, insbesondere:

  • SEO (Onpage, Offpage) einschließlich Texterstellung,
  • Schaltung von Online‑Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Meta, LinkedIn u. a.),
  • Erstellung von Websites (Konzeption, Design, Entwicklung),
  • Gestaltung von Werbemitteln für Online‑Anzeigen (Grafiken, Banner, Social‑Assets),
  • optional: technisches Hosting und Wartung (siehe Abschnitt 6).

Der konkrete Leistungsumfang wird projektspezifisch vereinbart. Die Agentur schuldet die sorgfältige Durchführung, jedoch keinen bestimmten geschäftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Rankings, Conversion‑Raten oder Umsätze).

2.1 Subunternehmer

Die Agentur darf zur Leistungserbringung Subunternehmer:innen/Freelancer einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich.

2.2 Anzeigenbudgets & Plattformregeln

Mediabudgets (z. B. für Ads‑Plattformen) trägt der Kunde und zahlt diese entweder direkt an den Anbieter oder erstattet sie der Agentur nach Nachweis. Entscheidungen, Richtlinien und Maßnahmen der Plattformbetreiber (z. B. Ablehnungen, Kontosperren, Algorithmus‑/Auktionsänderungen) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur; hierfür übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde stellt sicher, dass seine Accounts und Inhalte den Plattformregeln entsprechen.

2.3 Vertragsnatur

Je nach Projekt handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag. Soweit ein Werkerfolg geschuldet ist, gelten die Regelungen zur Abnahme (Abschnitt 9) und Gewährleistung (Abschnitt 10).

3. Vertragsschluss

Das öffentliche Leistungsangebot der Agentur ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung in Textform (insb. E‑Mail), durch Beginn der Leistungserbringung oder durch einen schriftlichen Vertrag, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht.

4. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

  • Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig bereit und erteilt notwendige Freigaben in angemessenen Fristen.
  • Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Daten etc.) rechtskonform sind und keine Rechte Dritter verletzen; er hält die Agentur von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
  • Die Agentur nimmt ohne gesonderten, schriftlichen Auftrag keine rechtliche Prüfung (z. B. DSGVO‑, Wettbewerbs‑, Marken‑ oder Urheberrechtsprüfung) vor. Die rechtliche Konformität von Inhalten und Maßnahmen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
  • Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Ansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann die Agentur kündigen und den bis dahin entstandenen Aufwand abrechnen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung wird individuell vereinbart (Festpreis, Retainer oder Zeitaufwand). Alle Preise sind netto zuzüglich gesetzlicher USt.
  • Sind Zusatzleistungen/Änderungen nicht bepreist, gelten die jeweils gültigen Sätze der Agentur; sofern nichts anderes vereinbart, beträgt der Standard‑Stundensatz 116 € netto.
  • Fremdkosten/Drittleistungen (z. B. Lizenzen, Hosting‑Gebühren, Mediabudgets) trägt der Kunde; die Agentur ist nicht zur Vorleistung verpflichtet.
  • Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Agentur darf Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über (siehe Abschnitt 8).
  • Bei längeren Projekten sind Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zulässig.

6. Technisches Hosting & Wartung (optional)

Sofern vertraglich vereinbart, erbringt die Agentur technische Hosting‑ und/oder Wartungsleistungen für Projekte des Kunden.

6.1 Leistungsumfang

  • Hosting: Bereitstellung von Server‑/Cloud‑Ressourcen über Drittanbieter; Administration grundlegender Dienste.
  • Wartung: Best‑Effort‑Updates (z. B. CMS/Plugins), Sicherheits‑Patches, kleinere technische Korrekturen.
  • Der genaue Umfang (z. B. Staging, Monitoring, Restore‑Unterstützung) wird schriftlich festgelegt.

6.2 Verfügbarkeit & Wartungsfenster

  • Ohne gesonderte SLA‑Vereinbarung wird keine bestimmte Verfügbarkeit garantiert. Notwendige, angekündigte Wartungsarbeiten sowie Notfall‑/Sicherheitsupdates können zu temporären Ausfällen führen.
  • Ausfälle/Leistungsstörungen bei Dritt‑Infrastruktur (Rechenzentren, CDN, Plattformen) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

6.3 Backups & Daten

  • Sofern keine explizite Backup‑Leistung schriftlich vereinbart wurde, obliegt die Datensicherung dem Kunden. Die Agentur haftet nicht für Datenverlust.
  • Optional angebotene Backups dienen der Schadensminderung („Best Effort“) und ersetzen keine unternehmerische Backup‑Strategie.

6.4 Sicherheit & Updates

  • Die Agentur setzt sicherheitsrelevante Updates nach bestem Ermessen um. Kompatibilitäts‑/Folgearbeiten (z. B. Plugin‑Konflikte) sind gesondert vergütungspflichtig.
  • Die Agentur kann bei Sicherheitsvorfällen oder Rechtsverstößen Inhalte/Accounts vorübergehend deaktivieren, soweit erforderlich.

6.5 Laufzeit, Kündigung & Preisänderungen

  • Soweit keine feste Laufzeit vereinbart ist, sind Hosting/Wartung monatlich kündbar mit 14 Tagen zum Monatsende.
  • Die Agentur kann wiederkehrende Preise mit 30 Tagen Vorlauf anpassen; der Kunde kann bis zum Wirksamwerden ordentlich kündigen.
  • Nach Vertragsende werden Hosting‑Daten gelöscht; ein Datenexport ist auf Wunsch als kostenpflichtige Zusatzleistung möglich.

6.6 Support

Support erfolgt werktags zu üblichen Geschäftszeiten. Reaktions‑/Behebungszeiten sind ohne ausdrückliche SLA‑Vereinbarung unverbindlich.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig; das Zurückbehaltungsrecht besteht zudem nur aus demselben Vertragsverhältnis.

8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

  • Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Urheber‑/Nutzungsrechte bei der Agentur.
  • Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung für eigene geschäftliche Zwecke im vereinbarten Umfang.
  • Offene/bearbeitbare Dateien, Arbeitsdateien und Quellcode werden nur auf Basis gesonderter Vereinbarung und Vergütung herausgegeben.
  • Mehrfachnutzung, Bearbeitung, Übertragung oder Unterlizenzierung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur.
  • Nicht umgesetzte/abgelehnte Entwürfe dürfen nicht genutzt werden.
  • Die Agentur darf Leistungen zu Eigenwerbungszwecken als Referenz (inkl. Logo‑Nennung) verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

9. Abnahme von Werkleistungen

Bei werkvertraglichen Leistungen zeigt die Agentur die Fertigstellung an und stellt das Werk zur Prüfung bereit. Der Kunde erklärt die Abnahme oder meldet wesentliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Erfolgt keine Rückmeldung binnen der Frist oder nimmt der Kunde das Werk produktiv in Gebrauch, gilt es als abgenommen.

10. Gewährleistung (Mängelhaftung)

  • Der Kunde hat Lieferungen/Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen 10 Werktagen ab Lieferung/Abnahme in Textform zu rügen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
  • Bei berechtigter Mängelrüge leistet die Agentur Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde bei wesentlichen Mängeln mindern oder zurücktreten; bei unwesentlichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt bei B2B‑Geschäften ein Jahr ab Abnahme, ausgenommen gesetzlich zwingende längere Fristen.
  • Kein Gewährleistungsanspruch bei eigenmächtigen Änderungen/Eingriffen des Kunden oder unsachgemäßer Nutzung. Für Drittprodukte gelten deren Herstellerbedingungen.

11. Haftung der Agentur

  • Unbeschränkte Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; im Übrigen begrenzt auf den Auftragswert der betroffenen Leistung.
  • Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten gesetzlicher Vertreter/Erfüllungsgehilfen und nicht bei zwingender Haftung (z. B. Produkthaftung) oder übernommenen Garantien.
  • Keine Haftung für Datenverlust, sofern der Kunde keine angemessenen Backups durchgeführt hat.
  • Keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit/ Rechtmäßigkeit von Kundenangaben; rechtliche Verantwortung liegt beim Kunden (vgl. Abschnitt 4).

11.1 Drittanbieter & Plattformen

  • Verträge mit Drittanbietern (Hosting, Ads‑Plattformen, CDNs, Software) kommen zwischen Kunde und Drittanbieter zustande; die Agentur handelt ggf. als Vermittler/Administrator.
  • Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen, Richtlinienänderungen, Ablehnungen oder Sperren durch Drittanbieter/Plattformen.
  • Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf kundenveranlassten Inhalten/Anweisungen beruhen (einschl. notwendiger Rechtsverfolgungskosten).

12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  • Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze (insb. DSGVO). Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder erhobenen personenbezogenen Daten verantwortlich.
  • Die Agentur prüft nicht die Datenschutzkonformität der Kunden‑Daten/‑Prozesse, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich beauftragt. Tätigkeiten als Auftragsverarbeiter erfolgen nur mit AVV nach Art. 28 DSGVO.
  • Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen frei, die aus Verstößen gegen Datenschutzrecht resultieren, soweit diese auf Kundenanweisungen oder ‑daten beruhen.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht öffentlichen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Subunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.

14. Schlussbestimmungen

  • Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Karlsruhe. Die Agentur kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).
  • Keine automatische Vertragsverlängerung für Projektverträge; abweichende Regelungen können schriftlich vereinbart werden (vgl. laufende Leistungen in Abschnitt 6).

Stand: September 2025


© Agentur Bemerkenswert